Elektronische Patientenakte (ePA).

Was ist die ePA?

Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Verbesserung der digitalen Strukturen im Gesundheitssystem, besonders durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Bisher war dieses Angebot freiwillig, ab dem 15.01.2025 wird die Akte für gesetzlich Versicherte zur Pflicht, es sei den, sie widersprechen. Die ePA soll wichtige medizinische Daten wie Medikation, Laborbefund, Notfallinformationen und Daten aus Krankenhausaufenthalten enthalten.

 

Ärztinnen und Ärzte, Datenschützer und Computerexperten bewerten die ePA kritisch. Es gibt derzeit keine einheitlichen Standards zur Datenerhebung, die zentralen Datenspeicherung ist problematisch und die Datensicherheit ist noch unklar. Es besteht noch weiterer Verbesserungs-/ Nachbesserungsbedarf. Angesichts dieser ungelösten Probleme sollten Patienten ernsthaft erwägen, der Einrichtung einer ePA zum jetzigen Zeitpunkt zu widersprechen. Der Widerspruch bedingt keinen Nachteil für den Versicherten.

 

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Vorteil & Nachteil der ePA

Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Hier sind einige wichtige Informationen, die Ihnen helfen, die Vor- und Nachteile zu verstehen:

 

Vorteile der ePA:

- Zentralisierte Informationen: Ihre Gesundheitsdaten, wie Röntgenbilder und Medikationspläne, werden an einem Ort gespeichert. Dies erleichtert den Zugriff für Ihre Ärzte und kann eventuell die medizinische Versorgung verbessern, sofern die Technik in diesem Moment funktioniert.

 

 - Bessere Vernetzung: Die ePA ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern, was zu einer effizienteren Behandlung führen kann.

 

Nachteile der ePA:

- Gläserner Patient: Die ePA führt dazu, dass Ihre Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort gespeichert werden. Dies bedeutet, dass Ihre gesamte Krankengeschichte, einschließlich sensibler Informationen wie medizinischer/psychischer Krankheitsbilder, Medikationspläne aber auch familiäre Erkrankungen, potenziell für eine Vielzahl von Menschen zugänglich wird. Dies kann das Risiko erhöhen, dass Ihre persönlichen aber auch weiterer familienbezogene Gesundheitsinformationen in falsche Hände geraten.

 

- Erhöhte Datenschutzrisiken: Mit der Einführung der ePA steigt das Risiko, dass Ihre sensiblen Gesundheitsdaten durch Cyberangriffe oder Datenlecks gefährdet werden. Im schlimmsten Fall könnten Ihre Daten für jedermann im Internet zugänglich sein. Der Schutz Ihrer Privatsphäre könnte dadurch ernsthaft und dauerhaft gefährdet werden.

 

- Technische Instabilität: Die Nutzung der ePA setzt eine stabile technische Infrastruktur voraus, die in der Praxis häufig nicht zuverlässig funktioniert. Dies kann dazu führen, dass wichtige Funktionen der Telematik schlecht oder gar nicht nutzbar sind, was die medizinische Versorgung beeinträchtigen könnte.

 

- Hohe Komplexität: Die Anmeldung und Nutzung der ePA sind oft kompliziert und erfordern technisches Verständnis, das nicht jeder Patient besitzt - insbesondere ältere Versicherte sind hier benachteiligt. Dies kann zu Frustration und Schwierigkeiten bei der Nutzung führen.

 

- Automatisches Opt-out-Verfahren: Die ePA wird automatisch für Sie eingerichtet, es sei denn, Sie widersprechen aktiv. Dies bedeutet, dass ohne Ihr aktives Eingreifen Ihre Gesundheitsdaten in die ePA aufgenommen werden, ob Sie dies möchten oder nicht.

 

- Fazit:

Generell ist der digitale Fortschritt in der Medizin zu begrüßen. Die ePA könnte jedoch dazu führen, dass Sie zum gläsernen Patienten werden, dessen Gesundheitsdaten leichter zugänglich und potenziell gefährdeter sind. Die Herausforderungen und Risiken sind noch beträchtlich, und es ist wichtig, dass Sie sorgfältig abwägen, ob die frühzeitige Nutzung der ePA für Sie persönlich vertretbar ist. Bei Fragen oder Bedenken stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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Ab wann gilt die ePA und für wen?

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eingerichtet, sofern sie nicht widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig, und Versicherte können jederzeit Widerspruch einlegen, auch nach dem Stichtag. Die ePA soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie einen sicheren und schnellen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Versicherten und Leistungserbringern wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken ermöglicht.

 

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Widerspruch möglich? Was bedeutet das für mich?

Die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland ist freiwillig, und Versicherte haben das Recht, Widerspruch gegen ihre Einrichtung einzulegen. Der Widerspruch kann jederzeit ohne Angabe von Gründen erklärt werden, entweder über die ePA-App oder direkt bei der Krankenkasse. Ein Widerspruch führt zur Löschung einer bereits angelegten ePA und hat keine negativen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung. Der Widerspruch kann jederzeit zurückgenommen werden, um später doch eine ePA zu nutzen.

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Informationsschreiben zur ePA mit Widerspruchsoption
Informationsschreiben zur ePA. Mit diesem Musterschreiben können Sie von Ihrem gesetzlichen Recht des Widerspruchs Gebrauch machen. Einfach ausfüllen und zu Ihrer Krankenkasse schicken.
Infoblatt zur ePA mit Widerspruchsoption
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Literaturempfehlung...

 

 

 

 

 

 

 

In "Die elektronische Patientenakte - das Ende der Schweigepflicht" kritisiert Andreas Meißner die potenziellen Gefahren der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Er warnt, dass die Einführung elektronischer Akten die Vertraulichkeit von Patientendaten ernsthaft gefährden könnte. Meißner hebt hervor, dass unzureichende Sicherheitsmaßnahmen und mögliche Datenlecks das Vertrauen der Patienten untergraben könnten. Zudem beleuchtet er die problematischen Aspekte einer zentralisierten Datenhaltung, die ein hohes Risiko für Missbrauch und unbefugten Zugriff birgt. Das Buch fordert eine grundlegende Diskussion über den Schutz individueller Rechte im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung.